Manhatten, NYC

Einreise in die USA – ESTA-Antrag löst Visumspflicht in vielen Fällen ab

Wer in die USA einreisen möchte, muss mittlerweile kein Visum mehr beantragen und spart sich damit den Weg zum US-Konsulat. Dies gilt allerdings nur, wenn das Land Ziel einer Urlaubs- oder Geschäftsreise (z.b Las Vegas) ist und die Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht übersteigt. Sofern als nicht beabsichtigt ist, in den USA zu arbeiten oder zu studieren, genügt die Beantragung einer Reiseerlaubnis über das ESTA (Electronic System for Travel Authorization) genannte Genehmigungssystem. Da Letztere online erfolgt, spart das im Vergleich zur Visumsbeantragung nicht nur Zeit, mit 14 US-Dollar ist die zwei Jahre gültige Einreiseerlaubnis auch deutlich günstiger.

Wo kann die ESTA-Reisegenehmigung beantragt werden?

Das offizielle Antragsformular ist auf der Homepage der Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP unter https://esta.cbp.dhs.gov/esta/ zu finden. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag auf anderen Webseiten zu stellen. Hier wird dem Antragsteller Hilfe beim Ausfüllen angeboten. Die US-Behörde CBP rät davon allerdings ab. So ist trotz der Tatsache, dass dieser Service mit entsprechend höheren Kosten verbunden ist, nicht auszuschließen, dass der Antragsteller letztlich keine gültige Erlaubnis in den Händen hält.

Kommt für mich ESTA in Frage?

Sofern man Staatsbürger eines der mittlerweile 38 Länder ist, welche am Visa Waiver Programm teilnehmen, ist die Einreise für einen Zeitraum von 90 Tagen statt mit einem Visum mit der ESTA-Reiseerlaubnis möglich. Personen, die neben ihrer deutschen Staatsbürgerschaft auch einen iranischen, irakischen, syrischen oder sudanesischen Pass besitzen, sind von der Teilnahme am oben genannten Programm allerdings ausgeschlossen. Letzteres gilt auch für Personen, die sich ach dem 01.03.2011 in den vier genannten Ländern sowie darüber hinaus Libyen, Jemen und Somalia aufgehalten haben. Ausnahmen sind möglich und werden im ESTA-Antrag berücksichtigt.

Was passiert, wenn ich beim Ausfüllen einen Fehler mache?

Hinsichtlich der gewünschten Einreise in die USA ist es wichtig, die im ESTA-Antrag gestellten Fragen sorgfältig und ehrlich zu beantworten. So ist darauf zu achten, dass die eingegebenen Daten mit jenen im Pass identisch sind. Wird sich bei Umlauten wie Ä oder Ö für die Schreibweise AE bzw. OE entschieden, gilt es, diese für das gesamte Formular beizubehalten.

Korrigieren lassen sich später nur freiwillig gemachte Angaben wie z.B. Kontaktangaben, Flugdaten oder die Zieladresse. Hat sich bei den personen- oder reisepassbezogenen Daten ein Fehler eingeschlichen, muss ein zweiter ESTA-Antrag gestellt werden. Sofern die Fragen, die Krankheit oder Straffälligkeit betreffen, aus versehen mit ‚ja‘ beantwortet wurden, führt dies zu einer Nicht-Bewilligung. In diesen Fällen kann es hilfreich sein, das Traveler Communication Centre der CBP in den USA zu kontaktieren. Mitunter ist ein Aufsuchen der Botschaft und die Beantragung eines Visums allerdings unumgänglich.

Welche Bedingungen sind an eine visumfreie Einreise geknüpft?

– Besitz einen maschinenlesbaren, bis zum Ende des Aufenthaltes gültigen (bordeauxfarbenden) Reisepasses mit biometrischen Passbild
– ESTA-Antragsteller ist Staatsbürger in einem der am Visa Waiver Programm teilnehmenden Länder
– Kinderpässe, die nach dem 26.10.2006 ausgestellt oder geändert wurden, haben für den ESTA-Antrag keine Gültigkeit
– Besitz einer gültigen Kreditkarte, um die Antragsgebühr zahlen zu können
– Reise dient touristischen oder geschäftlichen Zwecken
– gesamter Aufenthalt sowie die Rückreise können aus ausreichenden finanziellen Eigenmitteln bestritten werden
– Besitz eines Rück- oder Weiterflugtickets mit einer Gültigkeit von max. 90 Tagen
– Einreise erfolgt mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft

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