Das Wesen der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird von Städten und Gemeinden erhoben, um ihren kommunalen Aufgaben gerecht zu werden. Steuerpflichtig sind alle Gewerbetreibenden.
Die Gewerbesteuer wird in einem bestimmten Verfahren festgesetzt. Wichtig ist die richtigen Steuerformulare zu bearbeiten. Hierbei spielt der Gewerbesteuerhebesatz eine entscheidende Rolle. Eine Kommune hat es in der Hand, den Gewerbesteuerhebesatz für ihre Region individuell festzusetzen.
In Schwerin entspricht der Gewerbesteuersatz zurzeit 420%. In Rostock wurde der Gewerbesteuersatz auf 465% festgelegt.
Die Möglichkeit, den Gewerbesteuerhebesatz zu bestimmen, wirft die Frage auf, ob eine Kommune durch eine Absenkung die Konjunktur unterstützen und eine Belebung des Tourismus herbeiführen könnte. Stellvertretend für alle Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern soll dies für die Städte Rostock und Schwerin diskutiert werden.
Rostocker Argumente für eine Senkung der Gewerbesteuer
In Rostock läuft schon länger eine Diskussion darüber, die Gewerbesteuer zu senken. Hier liegt der Gewerbesteuerhebesatz mit 465% deutlich über dem von Berlin (410%).
Durch eine Absenkung würde die Wirtschaft Rostock als attraktiven Standort für sich entdecken. Dies wäre ein deutlicher Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Kommunen in der Region. Mehr Unternehmen bedeutet aber nicht nur eine Unterstützung der Konjunktur. Würden sich in Rostock durch die Absenkung mehr Hoteliers und Gaststätten in der Region niederlassen, hätte dies auch eine Belebung des Tourismus zur Folge.
Ein weiteres Argument für eine Senkung der Gewerbesteuer sehen die Befürworter darin, den Steuerzahler zu entlasten, um finanzielle Mittel für zukünftige Investitionen freisetzen zu können. Dies würde langfristig zu höheren Gewinnen und damit auch zu höheren Gewerbesteuereinnahmen führen.
Die Schweriner Meinung gegen eine Senkung des Hebesatzes
In Schwerin sieht man das anders. Hier möchte man die Gewerbesteuer nicht nur beibehalten. Die Überlegungen gehen dahin, den Hebesatz von derzeit 420% auf 450% anzuheben. Damit würde man in der Landeshauptstadt das Niveau von Wismar (450%) oder Stralsund (445%) erreichen.
Die Befürworter der Erhöhung begründen dies mit der Bedeutung, die die Gewerbesteuer für eine Stadt wie Schwerin hat. Die Gewerbesteuereinnahmen bilden eine wichtige Stütze im Haushalt. Dies ermöglicht der Kommune, ihre vielfältigen Aufgaben wahrzunehmen. Ob eine Absenkung der Gewerbesteuer den gewünschten Effekt hat, und mehr Unternehmen für die Region begeistern kann, sei fraglich.
Außerdem, so die Kritiker weiter, müsse man prüfen wie sich eine niedrigere Gewerbesteuer auf die Finanzen im kommunalen Haushalt auswirken. Eine Belebung der Konjunktur wäre angesichts der positiven Daten, die man aus der Wirtschaft bekommt, auch gar nicht erforderlich.
Fazit
Soll die Gewerbesteuer in Mecklenburg-Vorpommern gesenkt werden oder nicht? Diese Frage lässt sich nicht abschließend beantworten. Gute Argumente lassen sich dafür und dagegen finden. Eine Absenkung hat nicht zwingend zur Folge, dass sich mehr Unternehmen in der Gegend ansiedeln. Hier müssen noch weitere Vorteile (z.B. gute Absatzmöglichkeiten) gegeben sein.
Letztendlich muss jede Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern die Gründe, die für oder gegen die Senkung der Gewerbesteuer in der Region sprechen, für sich selber abwägen. Hierbei muss natürlich bedacht werden, wie eine Anpassung der Gewerbesteuer sich auf die Konjunktur und den Tourismus auswirkt. Dies darf aber nicht die einzige Leitlinie des politischen Handelns sein. Die Verantwortlichen dürfen nicht außer Acht lassen, dass die Gewerbesteuereinnahmen eine wichtige Stütze des kommunalen Haushalts sind.