Ein Kind mit Handicap zu haben, kann eine große Herausforderung für die Eltern bedeuten. Besonders dann, wenn man dem Kind so viel Normalität und Lebensqualität zukommen lassen möchte, wie möglich. Kinder mit einer Beeinträchtigung haben dazu ein Recht darauf, auf eine Regelschule gehen zu können. Das kann sich beispielsweise um einen Kindergarten, eine Grund-, Haupt-, Real- oder Gesamtschule oder auch um ein Gymnasium handeln. Manche Kinder werden dafür Unterstützung benötigen und ebenso darauf haben sie ein Recht. Diese Unterstützung können Schulbegleiterinnen sowie Schulbegleiter bieten.
Was ist ein/e Schulbegleiter/in und was machen diese?
Ob es sich um Integrationshelfer, Inklusionsassistenten, Individualbegleiter, Schulassistenten oder eben Schulbegleiter handelt, alle machen es möglich, dass Kinder mit geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen auch auf Regelschulen gehen können. Die Kinder werden dann nur bei Dingen unterstützt, die sie selbst aufgrund der Beeinträchtigung nicht alleine erledigen können. Das kann beispielsweise den Schulweg, das An- und Ausziehen und den Toilettengang betreffen oder bei der Konzentration oder Motivation der Fall sein. Aber auch wenn es Ärger geben sollte, stehen sie zur Seite.
Was für Arten der Schulbegleitung gibt es?
Am häufigsten kommt die 1:1 Begleitung vor. Das bedeutet, um ein Kind kümmert sich eine Schulbegleitung. Man hat dabei den Vorteil, dass eine Schulbegleitung sich voll und ganz um ein Kind kümmern und sofort da sein kann, wenn dieses Kind Unterstützung benötigt. Es muss dann nur darauf geachtet werden, dass das Kind nicht bei jeder Kleinigkeit versucht, die Schulbegleitung um Unterstützung zu bitten. Das sollte nicht das Hauptziel der Schulbegleitung sein, denn das Kind soll u.a. lernen, andere Mitschüler/innen zu fragen. Wichtig ist, dass so viel wie möglich alleine geschafft wird und die Schulbegleitung nur dann eingreifen muss, wenn es nicht mehr anders geht. Eine professionelle Schulbegleitung, wie beispielsweise die Schulbegleitung Uelzen mit viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen ist dann gefragt.
Eine andere Möglichkeit ist dann noch die 1:2 oder 1:3 Begleitung. Dabei ist eine Schulbegleitung für zwei oder drei Schüler zuständig. So eine Form der Begleitung kann dann gut funktionieren, wenn die Beeinträchtigung beim Kind nicht ganz so viel Unterstützung nötig macht. Es kann sogar sein, dass betreffende Kinder diese Schulbegleitung besser akzeptieren. Ein Grund dafür ist, dass nicht ein Kind alleine die Unterstützung benötigt, sondern mehrere. Dadurch gibt es nicht dieses eine „besondere Kind“ und die anderen Kinder in der Klasse (die keine Hilfe benötigen) können so merken, dass es „normal“ ist, jemanden als Unterstützung zu haben. Die Kinder, die Unterstützung in einer bestimmten Form brauchen, können vielleicht so besser lernen, selbstständig zu sein und mehr alleine zu schaffen, da die Schulbegleitung auch für andere Kinder da sein muss.
Generell wird die Schulbegleitung den Alltag von betroffenen Familien leichter machen und es lässt sich viel Zeit sparen wenn dafür gesorgt werden kann, dass ein Kind auch ohne die Eltern oder das Vorhandensein von einem passenden Familienauto zur Schule gehen kann.
Andere Arten der Schulbegleitung
Klassenhelfer/innen sind für mehr als drei Kinder mit Handicap zuständig. Klassenhelfer/innen sowie Lehrer/innen müssen dann gut zusammenarbeiten und die Kinder mit Beeinträchtigung müssen auch recht selbstständig sein. Manche Schulen nutzen auch die sogenannte Pool- oder Budget-Lösung. Es wird dann mit einem Träger zusammengearbeitet, der Schulbegleitung anbietet.