Privatdetekteien in Berlin – Einsatzgebiete und Befugnisse

Zwar ist die Anzahl an Straftaten während der Corona-Krise tendenziell gesunken, dennoch zählt Berlin seit Jahrzehnten als eine der deutschen Hochburgen der Kriminalität. Nicht nur die organisierte Kriminalität und schwere Straftaten halten die Ordnungskräfte in der Hauptstadt auf Trab, kleineren Verbrechen, Finanzdelikten oder Betrügern sind zudem hunderte Detekteien auf der Spur. In Gesamtdeutschland gibt es schätzungsweise rund 3.000 private Ermittler, viele von ihnen gehen ihrer Profession auch in Berlin nach. Doch in welchen Einsatzgebieten sind Detektive unterwegs, was sind ihre Befugnisse und wodurch zeichnet sich eine professionelle Detektei letzen Endes aus?

Spezialisten für Privat- oder Wirtschaftsermittlungen

Das Aufgabenfeld und die Einsatzgebiete von Detektiven sind vielfältig. Ganz allgemein unterscheidet man zwischen Privatdetektiven und Wirtschaftsdetektiven, nicht selten sind Detektive aber auch in der Lage beide Bereiche parallel abzudecken, was auch durchaus deswegen Sinn macht, da manchmal beide Bereiche in einander übergreifen. Detekteien verfügen meist über Ermittler, die sich in ihrem jeweiligen Metier spezialisiert haben. Privatdetektive ermitteln für Privatpersonen und Wirtschaftsdetektive gehen Betrugs- bzw. Verdachtsfällen im wirtschaftlichen Zusammenhang nach. Auch wenn sich viele Arbeitsabläufe ähneln, müssen jeweils ganz unterschiedliche gesetzliche und ermittlungstechnische Rahmenbedingungen erfüllt werden.

Observation, Informationsbeschaffung und Beweissicherung

In der Regel besteht der größte Teil der Detektivarbeit aus Observationen, also dem unauffälligen Verfolgen einer Person. Für eine solche verdeckte Beobachtung zur Beschaffung von Informationen, welche viel Erfahrung voraussetzt um unentdeckt zu bleiben, gibt es zahlreiche Anlässe. Zu den häufigsten Tätigkeitsfeldern von Detektiven zählen unter anderem:

– Das Sammeln von Auskünften zu den Privatverhältnissen einer Person. Das kann beispielsweise die Adressermittlung von säumigen Schuldnern sein oder die Ermittlung eines KFZ-Halters im Zusammenhang mit Fahrerflucht. Allein in Berlin gibt es jährlich mehr als 10.000 Fälle von Fahrerflucht, die allerwenigsten davon werden von den Behörden aufgedeckt. In vielen Fällen sind Privatdetektive daran beteiligt, dass Täter einer Fahrerflucht ausfindig gemacht und angeklagt werden können. Auch der Verdacht von Untreue oder Ehebruch sowie Unterhaltsstreitigkeiten sind immer wieder Gegenstand von Privatermittlern in Berlin.

– Wirtschaftsdetektive hingegen werden nicht von Privatpersonen beauftragt, sondern von Unternehmen. Auch hier sind die Tätigkeitsfelder vielfältig. Von der Observation vermeintlich kranker Arbeitnehmer, um Anzeichen oder Beweise für Arbeitszeitbetrug zu finden, über Fälle von Mobbing oder Psychoterror innerhalb der Belegschaft, bis hin zu Fällen von Wirtschaftsspionage oder Sabotage im Betrieb. Spesenmanipulation, unangemeldete Nebentätigkeiten, Wettbewerbs- oder Patentrechtsverletzungen sowie Schuldner-Ermittlungen fallen ebenfalls oft in den Tätigkeitsbereich von Wirtschaftsermittlern.

– Darüber hinaus sind Detektive in Berlin auch häufig in Personen- und Objektschutz sowie der Vorkehrung entsprechender Schutzmaßnahmen involviert. Beispielsweise bei der Abwehr von Stalkern, bei der Sicherung von Veranstaltungen oder als Personenschützer. In der Regel arbeiten Detekteien in diesem Zusammenhang mit professionellen Sicherheitskräften zusammen, wobei sich die Aufgabenbereiche durchaus überschneiden können. In der Regel kann eine Privatdetektei Berlin individuell auf die Anforderungen des jeweiligen Auftraggebers eingehen und entsprechende Lösungen und Maßnahmen koordinieren.

Da es in Deutschland keinen Dachverband gibt, liegen keine offiziellen Zahlen zu den konkreten Beschäftigungsbereichen von Detektiven vor. Dennoch lassen sich durchaus Rückschlüsse auf den Arbeitsalltag von privaten und Wirtschaftsdetektiven ziehen. Detektive haben keine besonderen Befugnisse oder gar Sonderrechte wie die Polizei. Bei jeglichen Ermittlungen müssen Detektive sich an geltende Datenschutzgesetze halten. Die Privatsphäre eines jeden Einzelnen, auch wenn ein dringender Betrugs- oder Straftatverdacht vorliegt, muss zu jedem Zeitpunkt gewährt bleiben. Daher werden Detektive in den meisten Fällen dann beauftragt, wenn sich für Polizei und Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für Ermittlungen ergeben oder diese Ermittlungen ohne Erfolg eing