Parkplatz

Parken an Flughäfen muss keine Kostenfalle sein

Eigentlich beginnt der Urlaub mit der Anreise, wenn da nicht die Fahrt zum Flughafen wäre. Denn diese ist für viele Menschen mit Stress verbunden.

Am einfachsten ist es daher, wenn man von Freunden oder Familienangehörigen zum Flughafen gebracht bzw. nach dem Urlaub abgeholt wird. Ist dies nicht möglich, dann sind der eigene PKW oder öffentliche Verkehrsmittel oft die einzige Alternative, wobei letztere bei ungünstigen Flugzeiten keine echte Alternative ist. Bleibt also nur mehr die Anreise zum Flughafen mit dem eigenen PKW übrig. Und es stellt sich die sofort die Frage nach dem Parkplatz.

Anforderungen an den Parkplatz

Muss das eigene Auto während der Urlaubsreise am Flughafen abgestellt werden, dann sollte der Parkplatz sicher und kostengünstig sein. Zudem sollte das Auto auch vor Regen, Schnee und großer Hitze geschützt sein. Und letztendlich sollte der Parkplatz auch nicht kilometerweit vom Flughafen entfernt sein, denn schließlich will man mit dem Gepäck keine Wanderung machen. Werden alle diese Punkte betrachtet, dann ist die Parkplatzsuche manchmal aufwendiger als die Suche nach dem Urlaubsziel, denn schließlich soll das Parken nicht mehr als das Flugticket kosten.

Shuttle und Valet Parken

Parkplätze, die direkt an den Terminals bzw. der Abflughalle liegen, kosten grundsätzlich mehr als jene, die etwas außerhalb des Flughafengeländes liegen. Deswegen bieten Parkplatzbetreiber, die etwas außerhalb liegen, einen Shuttle zum Flughafengebäude an, der die Reisenden direkt zum Terminal bringt. Nach dem Urlaub bzw. nachdem das Reisegepäck vom Kofferband geholt worden ist, bringt einen das Shuttle, das vorab telefonisch über die Ankunft informiert wird, wieder zum Parkplatz.

Beim Valet Parken wird kein Shuttle benötigt. Bei dieser Variante fährt man mit dem eigenen Auto bis zum Flughafengebäude. Dort wird das Auto einem Fahrer übergeben, der den eigenen PKW auf dem Gelände des Parkplatzbetreibers parkt. Nach dem Urlaub bringt der Fahrer das Auto wieder zur Abflughalle, nachdem er telefonisch über die Ankunft informiert worden ist.

Kostengünstig Parken am Hamburger Flughafen

Der Hamburger Flughafen, welcher seit November 2016 „Hamburg Airport Helmut Schmidt“ heißt, hatte 2018 ein Passagieraufkommen von gut 17 Millionen Fluggästen. Damit ist er der fünftgrößte Flughafen Deutschlands. Die Abfertigung der Fluggäste erfolgt in den Terminals 1 und 2 sowie der Airport Plaza, die die beiden Terminals miteinander verbindet.

Die kostengünstigen Parkplätze am Hamburger Flughafen befinden sich in der Nähe der A7 bzw. der B432. Der Transfer wird mit eigenen Shuttlebussen oder mit Taxiunternehmen, die mit dem Parkplatzbetreiber zusammenarbeiten, durchgeführt. Alle Parkplätze sind umzäunt und videoüberwacht. Bei manchen kommt zusätzliches Sicherheitspersonal zum Einsatz. Die Parkfläche ist größtenteils asphaltiert oder gepflastert.

Schadenkontrolle und Autoschlüssel

Ob der eigene PKW vor dem Parken auf Schäden geprüft wird, hängt vom Anbieter ab. In der Regel wird jedoch eine

Schadenkontrolle durchgeführt. Kommt es während des Urlaubs zu Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, wird dies notiert. Die Abgabe der Autoschlüssel ist nicht bei allen Anbietern am Hamburger Flughafen obligatorisch. Müssen der Schlüssel abgegeben werden, dann wird er in einem Tresor verwahrt.

Parkplatz und Shuttle buchen

Um das eigene Auto auf dem Gelände der kostengünstigen Anbieter auch parken zu können, muss vorab ein Parkplatz gebucht werden. Die bequemste Variante ist hier eine Online-Buchung. So können alle Daten einfach eingegeben werden. Die Bezahlung erfolgt in der Regel im Voraus, so dass bei Ankunft am Parkplatz keine weiteren Kosten entstehen. Wichtig ist, dass die Reservierungsbestätigung beim Parkplatz-Check-In vorgelegt wird. Handelt es sich um ein Fahrzeug, das einen größeren Stellplatz braucht, kann dies bei der Buchung bereits angegeben werden. Ebenso kann das Aufladen von Elektro-Autos mitgebucht werden.

Bei der Buchung des Shuttles sollte neben der Anzahl der Personen angegeben werden, ob Kindersitze oder Vorkehrungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität benötigt werden.

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